Google Fonts Massenabmahnungen RA Kilian Lenard

Google Fonts-Abmahnungen Rechtsanwalt Kilian Lenard und „igdatenschutz“

Wenn der Abmahnanwalt so ziemlich identisch mit seinem Mandanten auftritt

Autor Christian Seebauer

Zufall? Erst mahnt die „RAAG-Kanzlei“ ab, dann folgt eine zweite Abmahnung von RA Kilian Lenard, der eine gewisse „igdatenschutz“ zu vertreten vorgibt. So oder so ähnlich scheint es aktuell vielen Webseitenbetreibern zu gehen. Doch was, wenn der Rechtsanwalt und sein Mandant womöglich so ziemlich „das Gleiche“ wären? Dies legt zumindest – was den Internetauftritt betrifft – eine Betrachtung der beiden Webseiten (Anwalt und Mandant) nahe. Beide Webseiten sind sich so ähnlich, dass man kaum an Zufälle glauben mag.

Viele IT-Anwälte haben sich bereits an dieser Abmahnserie aus juristischer Sicht abgearbeitet. Als Diplomingenieur u.a. der IT-Technik darf ich hier gerne einmal meine Expertise als Datenforensiker hilfreich einsetzen und auch interessierten Laien verständlich illustrieren, was abgeht.

Mögen sich die Angegriffenen erfolgreich verteidigen!

Aus datenforensischer Sicht lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein – über das reine Anwalt/ Mandantenverhältnis weit hinausgehendes gemeinsames Auftreten klar belegen. In meinen folgenden Ausführungen beschränke ich mich auf das, was sich auch Laien ohne tiefergehendem Studium der Quelltexte erschließt. Im Folgenden stelle ich die Webauftritte der ra-lenard.de (abmahnender Anwalt) und die seines angeblichen Mandanten igdatenschutz.de gegenüber.

Verblüffende Ähnlichkeit von Anwaltsauftritt RA Kilian Lenard und Mandantenauftritt igdatenschutz.de

Rechtsanwalt Kilian Lenard
ra-lenard.de
sog. igdatenschutz
igdatenschutz.de
Geschätzte Gleichheits-Chance*)
Startseite mit Cookie-Hinweis des gleichen Herstellers und fast identischer Konfiguration

Datenforensik Kilian Lenard und igdatenschutz
Screenprint bzgl. Abmahnserie Rechtsanwalt Kilian Lenard wg. Google Fonts

Webseite der sog. igdatenschutz, die nahezu identisch mit dem Abmahnanwalt Kilian Lenard zu sein scheint
1:10.000
Eingesetztes Content-Management-System und Versionsnummer WordPress

<meta name=“generator“ content=“WordPress 6.0.3″ />

WordPress

<meta name=“generator“ content=“WordPress 6.0.3″ />

1:100
Art und Aufbau der Site-Map 1:10.000
Quelltext-Übereinstimmung

Quelltextvergleich RA Kilian Lenard und IGDATENSCHUTZ
Der Quelltext der Webseite von Rechtsanwalt Kilian Lenard weist verblüffende Ähnlichkeiten mit der Webseite seines Mandanten igdatenschutz auf

Quelltextvergleich RA Kilian Lenard und IGDATENSCHUTZ
Der Quelltext der Webseite von Rechtsanwalt Kilian Lenard weist verblüffende Ähnlichkeiten mit der Webseite seines Mandanten igdatenschutz auf
1:1.000.000
Nahezu identische Code-Verschleierung mit Base64

Hier dekodiert und im Klartext: base64-codevergleich.pdf

Quelltext RA Kilian Lenard Quelltext igdatenschutz 1:1.000.000
Nahezu identisches Feed 1:1.000.000
Nahezu identische Darstellungsmethoden: animate.css 1:1.000.000
Nahezu einzigartiger Plugin-Fingerprint 1:10.000
Provider mutmaßlich (vgl. html-End-Kommentar) IONOS IONOS 1:8
extrem einzigartiger  robots.txt nach völlig gleichem Schema 1:1.000.000
Highlight: m.E. dilettantischer Admin-Login …
… mit öffentlich zugänglichem Benutzernamen nach gleichem Schema 1:10.0000
Nahzu identische html-End-Kommentare, erstellt bei gleichem Provider (!) am gleichen Tag (!)
<!– IONOS Performance | https://www.ionos.com
Generiert @ 25.10.2022 21:13:34 –>
<!– IONOS Performance | https://www.ionos.com
Generiert @ 25.10.2022 21:13:01 –>
1:10.0000
nahezu gleiche Webseiten-IP
S. No.
Domänenname
IP-Adresse
1
ra-lenard.de
a-lenard.de./217.160.0.41
S. No.
Domänenname
IP-Adresse
1
igdatenschutz.de
gdatenschutz.de./217.160.0.46
1:100

Was sagt eigentlich ein Anwalt dazu?

Am besten fragen wir ihn. Ich spreche mit Rechtsanwalt Robert Tille – hier im Blog in der respektvollen per-Du Form.

„Ich frage mich, wer da bei wem abgeschrieben hat.“

Christian Robert, als Anwalt konzentriert man sich ja eher auf juristische Fragestellungen (lacht)
Rechtsanwalt Robert Tille … und auf die Mandanten. Aber heute geht es ja eher um etwas allgemeine Aufklärung. Ich habe mir gestern Abend Deine Feststellungen zu RA Lenard und IG Datenschutz angesehen. Ist ja wirklich spannend!
Christian Ja, sehr spannend! Auch, wenn man sich die nahezu identischen Auftritte von Anwalt und Mandant einmal ansieht…
Rechtsanwalt Robert Tille …Juristisch ist es aus meiner Sicht eine unwirksame, da rechtsmissbräuchliche Abmahnung (wobei es zurzeit 2 recht aktive Abmahnanwälte gibt). Aus meiner Sicht geht es dem Abmahnenden nicht um die Kenntlichmachung eines datenschutzrechtlichen Missstandes (Behauptete Weiterleitung von Nutzerdaten, v.a. der IP-Adresse wegen Nutzung von Google-Fonts auf der Website an Google in den USA), sondern um die Abmahngebühr.
Christian Sehe ich genauso. Massenabmahnung als Geschäftsmodell. Wenn dann noch gleich zwei verschiedene Anwälte abmahnen, alles nur Zufall?
hinsichtlich der Aufzählung von angeblich passenden Urteilen zu diesen Abmahnungen haben beide Anwälte an einer Stelle den selben Textbaustein:

Dieser Absatz ist 100% deckungsgleich bei den Abmahnungen von RA Lenard aus Berlin und bei RA Kairis aus Meerbusch. Ich frage mich, wer da bei wem abgeschrieben hat. Noch spannender wird es, wenn Anwalt und Mandant …

Christian … deckungsgleich auftreten? Aus meinen datenforensischen Ausführungen kann man da belastbare Schlüsse ziehen, die m.E. schon sehr deutlich auf Rechtsmissbrauch hindeuten könnten. Apropos Rechtsmissbrauch. Wie siehst Du das als Anwalt?
Rechtsanwalt Robert Tille Konkretes Beispiel: Der Mandant (Martin Ismail) des Abmahnanwalts Lenard und der Mandant (Wang Yu, ohne Adressangabe) des Abmahnanwalts Nikolaos Kairis aus Meerbusch haben offensichtlich nicht als Kunden die abgemahnten Internetauftritte eines örtlich/ regional tätigen Handwerksbetriebs in Bayern besucht, um Aufträge zu platzieren. Dennoch sind sie „betrübt“ wegen datenschutzrechtlicher Themen. Das erscheint konstruiert. Ob es den Mandanten Wang Yu (keine Adresse, keine Vollmacht vorgelegt) überhaupt gibt, ist zweifelhaft.
Christian Das war doch erst ein Herr Wang Yu und dann eine Frau Wang Yu. Oder war es umgekehrt? (lacht). Aber schlimmer noch finde ich…
Rechtsanwalt Robert Tille … die Abmahnung des Anwalts Kairis strotzt vor Rechtschreibfehlern. (schmunzelt)
Christian (lacht) – nein, ich meinte die Kostenaufstellung.
Rechtsanwalt Robert Tille Stimmt, da wird z.T. Schadensersatz des Mandanten mit Anwaltsrechnung gefordert. Das ist aus mehreren Gründen rechtlich nicht haltbar und auch steuerlich nicht zutreffend: Der Anwalt Kairis fordert Schadensersatz eines Mandanten ein und nimmt diesen auf seine Anwalts-Gebührenrechnung mit drauf (Sphärenvermischung!). Dadurch wird auch für den Rechnungsposten Schadensersatz USt gefordert. Schadensersatz unterliegt aber nicht der Umsatzsteuer, da es an einem Leistungsaustausch fehlt. Die Rechnungsbestandteile des Anwalts Kairis sind zweifelhaft und auch nicht durch die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütungs-Verordnung gedeckt.
Christian Wenn man all das – und auch einmal die rein technischen Argumente zusammenführt, was bedeutet das dann?
Rechtsanwalt Robert Tille Letztendlich besteht Betrugsverdacht. Die Kontaktierung von Verbraucherschutz, Anwaltskammer und Staatsanwaltschaft muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Link zu Rechtsanwalt Robert Tille: https://www.rt-rs.de/

Im nächsten Beitrag erkläre ich Webseitenbetreibern/Innen gerne aus technischer Sicht, was die fahrlässige Einbindung von Google Fonts etc. eigentlich für sie selbst bedeutet und weshalb man sich mit der Ausleitung von Daten womöglich durch Kundenverlust oder negative Bewertungen massiv selbst schaden kann.

*) Zur Einstufung werden empirisch aus der Erfahrung des IT-Datenforensikers folgende Größenordnungen für die Auftrittswahrscheinlichkeit zugeordnet: 1:10 (häufig) – 1:100 (selten) – 1:1000 (sehr selten). Die geschätzte Gleichheits-Chance ergibt sich aus dem Quadrat der Auftrittswahrscheinlichkeit. Vergleich die Wahrscheinlichkeit, 2x eine 6 zu würfeln, ist 1/6 x 1/6 = 1/36.